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Die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) schreiben Unternehmen vor, dass alle steuerrelevanten Daten bis zu 10 Jahre aufbewahrt werden müssen. Dies trifft auch auf die E-Mails und deren Dateianhänge zu. Weitere Anforderungen ergeben sich auch aus der Abgabenordnung (AO) und dem Handelsgesetzbuch (HGB).

Mit ELO und seinem Mailarchiv können Sie die gesetzlichen Anforderungen zuverlässig erfüllen.

Und das Schönste: Bei Einhaltung der Anforderungen der GDPdU dürfen die Papierbelege vernichtet werden.

Noch im Jahr 2011 treten neue Vorschriften für elektronische Rechnungen in Kraft. Dabei wird das aufwendige Verfahren mit der digitalen Signatur entfallen.

Sachstand Juli 2011 (Link zum Finanzministerium)
Fragen und Antworten zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung Stand Juli 2011 (PDF)

 

 

 

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